|
|
Zeile 70: |
Zeile 70: |
| | | |
| | | |
− |
| |
− | ==Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675==
| |
− |
| |
− | [[Datei:UGIS36.jpg|left|thumb|600px|Vernetzung: FAT und FBF für zwei Brandmelderzentralen]]
| |
− | <br style="clear:both;"/>
| |
− |
| |
− |
| |
− | Wenn bei einer Erweiterung eines Objektes die vorhandene Brandmelderzentrale nicht
| |
− | erweitert werden kann, ist eine größere Brandmelderzentrale oder eine weitere BMZ als
| |
− | Ergänzung zu installieren.
| |
− | Die Erweiterung einer bestehenden BMA ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde
| |
− | (z.B. Feuerwehr) und dem Betreiber abzustimmen.
| |
− | Eine weitere BMZ muss mit der bestehenden Brandmelderzentrale gemäß der
| |
− | VdS-Richtlinie VdS2878 vernetzt werden. Die Vernetzung im Sinne der VDE 0833-2 setzt
| |
− | nicht unbedingt eine Datenschnittstelle voraus, sondern kann auch nach einer definierten
| |
− | Kontaktschnittstelle erfolgen. Die Hauptzentrale steuert zumindest die
| |
− | Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Schlüsseldepot an. Die Nebenzentrale steuert
| |
− | in jedem Fall die Hauptzentrale an und ggf. die interne Alarmierung. Die Hauptzentrale
| |
− | und die Nebenzentrale(n) werden durch ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld durch die
| |
− | Feuerwehr bedient.
| |
− | Eine Anlage, die nicht mehr den geltenden Normen entspricht, hat Bestandsschutz und
| |
− | darf nur innerhalb des bestehenden Brandabschnittes erweitert werden. Es dürfen keine
| |
− | neuen Brandabschnitte entstehen. Das bestehende Schutzziel darf nicht erweitert werden.
| |
− |
| |
− |
| |
− | ===Definition===
| |
− |
| |
− | Eine Vernetzung (Zusammenschaltung) liegt immer dann vor, wenn bei einer Anlage mit
| |
− | mehr als einer Brandmelderzentrale, mindestens eine Brandmelderzentrale oder Teile einer
| |
− | Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen.
| |
− |
| |
− | ===Vernetzung verschiedener Brandmelderzentralen===
| |
− |
| |
− | Verfügen die zu vernetzenden Brandmelderzentralen über eine interoperable
| |
− | Systemvernetzung, so ist in der Regel keine Änderung bezüglich der Alarmübertragung,
| |
− | der Funktion des Feuerwehr-Bedienfeldes, des Feuerwehr-Schlüsseldepot und des
| |
− | Feuerwehr-Anzeigetableau erforderlich.
| |
− | Werden Brandmelderzentralen, die über keine interoperable Systemvernetzung verfügen
| |
− | zusammengeschaltet, sind insbesondere die Anforderungen bezüglich Ausfallsicherheit,
| |
− | Bedienung und Anzeige gemäß nachfolgenden Festlegungen zu beachten.
| |
− |
| |
− | ===Übertragung des Alarmzustandes===
| |
− | Die Weiterleitung des Alarmzustandes der Nebenzentrale an die Hauptzentrale muss so
| |
− | erfolgen, dass bei einer einfachen Störung (z.B. Drahtbruch oder Kurzschluss in einem
| |
− | Übertragungsweg) die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt werden darf.
| |
− | Zusätzlich müssen Störungen in den Übertragungswegen zwischen den einzelnen
| |
− | Brandmelderzentralen und der Hauptzentrale an der übergeordneten Einrichtungen
| |
− | angezeigt werden.
| |
− | Die Übertragung des Alarmzustandes der Nebenzentrale muss vom Ausgang der
| |
− | Ansteuerung der Übertragungseinrichtung (ÜE) der Nebenzentrale über zwei überwachte
| |
− | Übertragungswege rückwirkungsfrei erfolgen. Die Überwachung der Übertragungswege
| |
− | muss von der Hauptzentrale aus erfolgen. Dabei verhält sich die Nebenzentrale zur
| |
− | Hauptzentrale wie zwei Meldergruppen.
| |
− | Die Beschaltung zur Auslösung der Hauptzentrale durch die Nebenzentrale hat auf
| |
− | Veranlassung des Betreibers und Spezifikation des Errichters der Hauptzentrale zu erfolgen.
| |
− | Sie muss potenzialfrei und rückwirkungsfrei sein.
| |
− |
| |
− | ===Übertragung des Störungs- und Abschaltungszustands===
| |
− |
| |
− | Im Fall von Abschaltung und Störung einer Meldergruppe/Melder oder sonstiger
| |
− | Funktionen einer Nebenzentrale müssen diese Informationen jeweils als Sammelanzeige
| |
− | an der Hauptzentrale oder am FAT angezeigt werden. Diese Sammelanzeigen müssen an
| |
− | der Hauptzentrale mit gelber Signalanzeige und mit eindeutiger Kennzeichnung der
| |
− | betroffenen Nebenzentrale ausgeführt werden. Die Übermittlung der Signale „Abschaltung“
| |
− | und „Störung“ darf über einen gemeinsamen Übertragungsweg erfolgen. Der
| |
− | Übertragungsweg muss überwacht sein. Dabei darf der Störungszustand der Nebenzentrale
| |
− | an der Hauptzentrale als Leitungsstörung angezeigt werden.
| |
− |
| |
− | ===Anzeige für die Feuerwehr (Feuerwehr-Anzeigetableau)===
| |
− |
| |
− | [[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|600px|FAT für zwei Brandmelderzentralen]]
| |
− | <br style="clear:both;"/>
| |
− |
| |
− |
| |
− | Wenn die Brandschutzdienststelle die Forderung nach Anzeige der ausgelösten
| |
− | Meldergruppe/Melder am Feuerwehrhauptzugang stellt, dürfen als Erstinformation ein
| |
− | oder mehrere FATs nach DIN 14662 oder abgesetzte Anzeigeeinrichtungen nach FAT für zwei Brandmelderzentralen
| |
− | DIN EN 54-2 verwendet werden.
| |
− | Die Anforderungen nach DIN EN 54-2 : 1997-12, 12.5.3 sind auf alle Fälle zu beachten.
| |
− | Das heißt, die Signalleitung und die Zuleitung zur Energieversorgung müssen redundant
| |
− | ausgelegt sein.
| |
− | Die Anzeigen für Störung/Abschaltung der Nebenzentrale werden am FAT
| |
− | nach DIN 14662 angezeigt.
| |
− | Die Weiterleitung der Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Stelle hat mit
| |
− | geeigneten Maßnahmen zu erfolgen.
| |
− | Die Nummerierung der Meldergruppen hat über die Gesamtanlage fortlaufend zu
| |
− | erfolgen.
| |
− |
| |
− | ===Bedienung für die Feuerwehr (Feuerwehr-Bedienfeld)===
| |
− |
| |
− | [[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|600px|FBF für zwei Brandmelderzentralen]]
| |
− | <br style="clear:both;"/>
| |
− |
| |
− | Die Hauptzentrale muss zumindest für die Anschaltung eines Feuerwehr-Bedienfeldes
| |
− | entsprechend DIN 14661 vorbereitet sein.
| |
− | Für die Vernetzung mehrerer Brandmelderzentralen ist ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld
| |
− | mit mehreren Schnittstellen erforderlich.
| |
− | Das erweiterte Feuerwehr-Bedienfeld mit gemeinsamer Steuerung/Anzeige für alle
| |
− | Brandmelderzentralen muss der Hauptzentrale zugeordnet sein.
| |
− | Das erweiterte FBF besteht aus einem Zusatz, der den Anschluss weiterer
| |
− | Brandmelderzentralen an das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ermöglicht.
| |
− | Sie muss folgenden Anforderungen genügen:
| |
− |
| |
− | -Die Anschaltung der Nebenzentrale(n) muss potenzialfrei erfolgen
| |
− |
| |
− | -Die zusätzlichen Anschlüsse müssen, unter Berücksichtigung der betreffenden Funktionen aus DIN EN 54-2, den Schnittstellenbedingungen der DIN 14661 entsprechen
| |
− |
| |
− | -Die Überwachung der Übertragungswege zwischen dem erweiterten Feuerwehr-Bedienfeld und den Brandmelderzentralen darf indirekt erfolgen. z.B. dadurch, dass mindestens eine Ader der Energieversorgungszuleitung des Feuerwehr-Bedienfeldes, von der Hauptzentrale aus, durch alle Zuleitungen geschleift wird, so dass bei einem Leitungsfehler einer Feuerwehr-Bedienfeld-Zuleitung die grüne Betriebsanzeige am Feuerwehr-Bedienfeld erlischt
| |
− |
| |
− | -Der Erweiterungs-Zusatz zum Feuerwehr-Bedienfeld und das Feuerwehr-Bedienfeld sind örtlich zusammenzufassen.
| |
− |
| |
− |
| |
− | '''Welche Funktionen das Feuerwehr-Bedienfeld anzeigt, bzw. welche Funktionen für welche Brandmelderzentralen wirksam werden müssen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:'''
| |
− |
| |
− | [[Datei:UGIS40-1.jpg|left|thumb|600px]]
| |
− | <br style="clear:both;"/>
| |
− |
| |
− |
| |
− |
| |
− | ===Leitungsverlegung===
| |
− |
| |
− | Die Redundanzwege müssen jeweils in getrennten Kabeln verlegt werden. Bei einem
| |
− | einfachen Leitungsfehler (Drahtbruch, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) muss eine
| |
− | Anzeige der Störungsmeldung an der übergeordneten Brandmelderzentrale erfolgen und
| |
− | die Redundanzleitung muss das vorgesehene Signal übertragen.
| |
− | Der überwachte Übertragungsweg für Störungs- und Abschaltzustand darf in einem Kabel
| |
− | mit dem Redundanzweg der Brandmeldung mitgeführt werden.
| |
− | Bei erforderlicher Berücksichtigung der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) sind die
| |
− | Übertragungswege als Leitungsanlage einer Brandmeldeanlage aufzufassen. (BHE-Infopapier)
| |
− |
| |
− | ===Sonstiges===
| |
− |
| |
− | Die jeweiligen Flächenbegrenzungen und zugehörigen Redundanzmaßnahmen sind den
| |
− | Anforderungen nach VDE 0833-2, 6.2.1 ”Brandmelderzentrale” zu entnehmen und gelten
| |
− | für die übergeordnete Brandmelderzentrale bezogen auf die Gesamtanlagengröße.
| |
− | Eine weitergehende Kaskadierungsstufe untergeordneter Brandmelderzentralen ist nicht
| |
− | zulässig.
| |
− | Die Funktionen der Nebenzentralen, die nicht in Betrieb sind, z.B. Feuerwehr rufen, etc.
| |
− | sind so zu beschalten, dass keine missverständlichen Anzeigen möglich sind. Nach
| |
− | durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen hat der jeweilige Errichter sich vom Zustand
| |
− | der Gesamtanlage am FBF/FAT/bzw. an der abgesetzten Anzeigeeinrichtung zu überzeugen.
| |
− |
| |
− | ===Kompatibilität===
| |
− | Das funktionsgerechte Zusammenwirken der einzelnen Komponenten muss gewährleistet
| |
− | sein. Im Zweifelsfall ist die Funktionalität durch eine unabhängige Prüfstelle festzustellen.
| |
− |
| |
− |
| |
− |
| |
− | ===Praxisbeispiel===
| |
− |
| |
− |
| |
− | [[Datei:UGIS41.jpg|left|thumb|600px|Drei Brandmelderzentralen auf ein FBF und 4 FATs mit Protokolldrucker]]
| |
− | <br style="clear:both;"/>
| |
| | | |
| = Siehe auch = | | = Siehe auch = |